142 Anfragen und Beschwerden trugen Fondsanleger in den ersten drei Quartalen dieses Jahres 
bei der Ombudsstelle des Fondsverbands BVI vor, ein Anstieg von 37 Prozent gegenüber dem 
Vorjahreszeitraum. Rund die Hälfte betraf offene Immobilienfonds, die in den letzten Jahren 
vermehrt unter Druck geraten sind. Den zweitgrößten thematischen Block machten mit etwa 
einem Viertel die Kostenklauseln von Riester-Verträgen aus. Hier dürfte der Klärungsbedarf im 
Wesentlichen auf ein verbraucherfreundliches BGH-Urteil von Ende 2023 zurückgehen. 
Die Ombudsstelle schlichtet seit 2011 bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Verbrauchern 
und BVI-Mitgliedsunternehmen, im Fokus stehen geschlossene und offene Fonds,
Altersvorsorgeverträge auf Fondsbasis und das Depotgeschäft. Bis zu einem Streitwert von 
10.000 Euro kann der Fondsombudsmann, der vom Bundesamt für Justiz als private 
Verbraucherschlichtungsstelle anerkannt wird, bindende Schiedssprüche festsetzen. Der BVI 
bildet nach eigenen Angaben gemessen am verwalteten Vermögen mehr als 95 Prozent des 
deutschen Fondsmarktes ab.